Kreative und individuelle Steuergestaltung bei Kündigung und Abfindung.
Wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt wird, ist der erste Schock meist groß. Der Zweite folgt dann, wenn eine Abfindung gezahlt wird, die Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer feststeht und am Ende fast nichts von der Abfindung auf dem Konto ankommt.
Durch eine optimale Steuergestaltung lässt sich die zu zahlende Einkommensteuer im Rahmen einer Abfindung oft deutlich reduzieren.
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Im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und einer eventuell zu zahlenden Abfindung kommen immer wieder folgende Fragen auf:
- Wie wird Arbeitslosengeld steuerlich behandelt?
- Was bedeutet in diesem Zusammenhang der Progressionsvorbehalt?
- Gilt für die Abfindung die Fünftelregelung?
- Gilt für die Abfindung ein ermäßigter Steuersatz?