Erben und Schenken
 THEN Steuerberatung

Wir helfen - auch im Notfall.

 

Einleitung eines Steuerstrafverfahrens

 

Fehlerhafte oder unterlassene Angaben in der Steuererklärung, nicht versteuerte Einnahmen oder zum Beispiel eine dem Finanzamt nicht angezeigte Schenkung können schnell zu einem Steuerstrafverfahren führen. Nicht selten ist die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens mit weiteren Maßnahmen, wie beispielsweise einer Hausdurchsuchung, verbunden, wodurch unmittelbar zusätzlicher Druck entsteht. 

Wir helfen Ihnen im Rahmen des Steuerstrafverfahrens richtig zu agieren und Sie vor ungerechtfertigten Steuernachzahlungen zu schützen.

Strafbefreiende Selbstanzeige


Sollten Sie in der Vergangenheit Steuern hinterzogen haben, helfen wir Ihnen bei der Erstellung einer strafbefreienden Selbstanzeige. Hierdurch kann in den meisten Fällen eine strafrechtliche Verurteilung abgewendet werden und lediglich die hinterzogenen Steuern plus Zinsen sind an das Finanzamt zu entrichten. 

Die Erstellung einer strafbefreienden Selbstanzeige ist äußerst komplex und kann bei geringsten Fehlern zur Versagung der Straffreiheit führen.


 

Online-Verkaufsplattformen müssen aktive Verkäufer an das Finanzamt melden.
Kennen Sie das „Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen“? Nein? Seit dem 01.01.2023 gilt das sogenannte Plattformen-Steuertransparenzgesetz – kurz PStTG. Für Online-Plattformen wie eBay & Co. besteht danach eine Meldepflicht. Handelt es sich bei Ihren eBay-Verkäufen noch um steuerfreie Privatverkäufe? Oder betreiben Sie gewerblichen Handel? Wir beraten Sie gerne!

 


AirBnB muss dem Finanzamt Vermieterdaten preisgeben.

Sie haben Wohnungen über AirBnB oder andere Sharing-Plattformen vermietet und die Einnahmen daraus nicht erklärt? In einigen Fällen kann hier dringender Handlungsbedarf bestehen. Wir beraten Sie umfassend zu der Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige oder einer Nacherklärung.


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